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1&1-Totalausfall, Glasfaser verweigert, Amazon-Sammelklage

teltarif.de-NewsletterDer teltarif.de-Newsletter liefert jeden Donnerstag die wichtigsten Meldungen der vergangenen Woche aus den Bereichen Mobilfunk, Internet, Festnetz, Hardware und Broadcast.

teltarif.de-NewsletterBild: dpa

Liebe Leserinnen und Leser,

es war ein Super-GAU, den es in der Art noch nie gegeben hat: Das mit so vielen Ambi­tionen gestar­tete eigene Mobil­funk­netz von 1&1 war in dieser Woche tage­lang ausge­fallen und nicht nutzbar - auch nicht für Dril­lisch-Kunden. Dafür war ein fehler­haftes Soft­ware-Update bei 1&1 verant­wort­lich. Zusätz­lich zur Frage der tech­nischen Zuver­läs­sig­keit des Open-RAN-Netzes stellte sich die Frage nach der verhee­renden (Nicht-)Kommu­nika­tion des Unter­neh­mens, die die Vertrau­ens­wür­dig­keit weiter unter­grub. Das Proto­koll eines Versa­gens lesen Sie im Mobil­funk-Teil dieses teltarif.de-News­let­ters.      Wenn die Glas­faser am Haus vorbei­gelegt wird, sollte eigent­lich jeder Haus­besitzer jubeln und jeder Mieter sofort zuschlagen. In einem teltarif.de bekannt­gewor­denen Fall wollte das der Mieter auch. Doch die Wohnungs­gesell­schaft legte ihm Steine in den Weg und verwehrte den Anschluss - mit der faden­schei­nigen Begrün­dung, es gäbe ja schon Kabel-TV im Haus. Wie mögli­cher­weise auch ein Betreiber des Haus­netzes der Kabel-Netz­ebene 4 in den Filz verwi­ckelt ist, erläu­tern wir im Abschnitt Internet.      teltarif.de musste in den vergan­genen Monaten öfters über rigide Preis­erhö­hungen bei Strea­ming-Diensten berichten. Früher hieß es für Kunden dann meist "akzep­tiere oder kündige". Doch das hat sich geän­dert - inzwi­schen gibt es im Verbrau­cher­recht nämlich das Instru­ment der Sammel­klage. Wer bei Amazon Prime Video seit Einfüh­rung der Werbe­frei-Option von der Ände­rung betroffen war, kann sich nun an der Sammel­klage betei­ligen, wie wir im Broad­cast-Teil ausführen.      Und nun wünschen wir Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre unseres News­let­ters sowie beim Tele­fonieren und Surfen.

Inhaltsverzeichnis

Mobilfunk

Neues 1&1-Mobilfunknetz tagelang schwer gestört Mehr Datenvolumen bei fraenk - auch für Bestandskunden Vor 30 Jahren startete E-Plus

Internet

Irrsinn: Vermieter verweigert Telekom-Glasfaser wegen TV-Kabel Waze will Autofahren sicherer machen: Das ist neu Offiziell: Vonovia kickt TV-Kabel der Telekom komplett raus E-Mail-Konto wurde gehackt: Diese Schritte sind jetzt wichtig

Hardware

Mehr als Schnappschüsse: Kamera-Handys für die Fußball-EM Bericht: WLAN-Probleme bei der FRITZ!Box 7590

Broadcast

Vodafone: Neue TV-Box & CI+-Modul für Kabel-TV verfügbar Sammelklage wegen Amazon Prime Video: Hier mitmachen Telekom MegaSport Paket wird deutlich teurer

Festnetz

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Mobilfunk

Neues 1&1-Mobilfunknetz tagelang schwer gestört

Die längste bekannte Störung der jüngeren Mobilfunkgeschichte: Probleme im neuen Netz von 1&1Foto: Image licensed by Ingram Image, Logo: 1&1, Montage: teltarif.de

Kunden des neuen Mobil­funk­netzes von 1&1, die bereits ins Kern­netz 262-23 verschoben wurden, durch­lebten Anfang der Woche über mehrere Tage die größte Netz­stö­rung der jüngeren Mobil­funk­geschichte. Betroffen waren 1&1-Kunden einschließ­lich der Dril­lisch-Marken. Der Ausfall war auf eine Proble­matik im Rahmen eines nächt­lichen Soft­ware­updates zurück­zuführen. o2-Telefónica oder Voda­fone hatten mit diesem Problem übri­gens nichts zu tun. Zu wünschen übrig ließ dabei auch die Kommu­nika­tion von 1&1: Zahl­reiche Leser beklagten sich verständ­licher­weise darüber, lange Zeit keinerlei offi­zielle Infor­mationen zum Netz­aus­fall erhalten zu haben. Teil­weise seien auch Webseiten oder Hotlines von 1&1-Dril­lisch-Marken nicht erreichbar gewesen. Lesen Sie bei uns das Proto­koll eines Super-GAUs im Mobil­funk.      Die mehr­tägige Störung bei 1&1 amüsierte tech­nisch Inter­essierte und ärgerte ernst­hafte Nutzer. Abge­sehen vom tech­nischen Aspekt, wie sieht es mit Scha­dens­ersatz aus? Bei einem schwerwie­genden Netz­aus­fall haben die Kunden ein Anrecht auf Entschä­digung. Der Para­graf 58 des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes gibt die Regeln vor.      Mehrere Tage Handy­netz-Ausfall gehen vielen Kunden an die Substanz. Es muss schnell eine Alter­native her - viel­leicht aus dem Super­markt. Diese schnellen Alter­nativen gibt es.

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Mehr Datenvolumen bei fraenk - auch für Bestandskunden

Mehr Datenvolumen bei fraenkBild: fraenk

Viele Prepaid-Anbieter haben in den vergan­genen Wochen ihren Kunden mehr Daten­volumen beschert. In der Regel profi­tieren Prepaid-Bestands­kunden von der Aufwer­tung, wenn sich ihre Tari­fop­tion erst­malig nach der Tarifauf­sto­ckung erneuert. Auch Prepaid-Marken im Telekom-Netz wurden mit mehr Daten­volumen ausge­stattet. Das setzt natür­lich auch Discount-Vertrags­anbieter im Telekom-Netz unter Zugzwang. fraenk hat sich bei seinen Kunden erkun­digt: Weil diese mehr Daten­volumen wollten, gibt es nun etwas mehr Daten­volumen zum selben Preis - auch für Bestands­kunden.

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Vor 30 Jahren startete E-Plus

teltarif.de, E-Plus

Vor 32 Jahren erhielt die E-Plus Mobil­funk ihre Sende­lizenz. Wirk­lich gestartet ist das Netz vor 30 Jahren - im Mai 1994 im Zirkus Roncalli in Berlin. Die Macher von E-Plus hatten erkannt, dass es in der Bevöl­kerung ein großes Inter­esse an bezahl­barem Mobil­funk gab. So wurden kleine selb­stän­dige Unter­nehmen, Hand­werker, aber auch tech­nisch affine Studenten ange­spro­chen. Das E-Plus-Netz bekam die Vorwahl 0177 zuge­teilt (Reserve 0178) und machte mit krea­tiven Ideen auf sich aufmerksam. Heute gibt es noch die E-Plus-Service GmbH und Aufla­degut­scheine. Wir blicken zurück auf eine bewegte Geschichte.

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Internet

Irrsinn: Vermieter verweigert Telekom-Glasfaser wegen TV-Kabel

Ein Hausbewohner kämpft um Glasfaserpicture alliance/dpa

Der Staat hat in den vergan­genen Jahren mehrere regu­lato­rische Auflagen erlassen, um den Glas­faser­ausbau zu fördern. Ein wich­tiger Passus findet sich dazu im § 134 des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes. Dort ist fest­geschrieben, dass der Eigen­tümer eines Grund­stücks, das kein Verkehrsweg ist, die Errich­tung, den "Betrieb und die Erneue­rung von Tele­kom­muni­kati­ons­linien auf seinem Grund­stück sowie den Anschluss der auf dem Grund­stück befind­lichen Gebäude an Netze mit sehr hoher Kapa­zität" nicht gene­rell verbieten kann. Nach Ende des Neben­kos­ten­pri­vilegs im TV-Kabel möchte ein Mieter Telekom-Glas­faser - das Leer­rohr liegt bereits vor dem Haus. Doch die Wohnungs­gesell­schaft und der NE-4-Betreiber wehren sich mit Händen und Füßen dagegen.

Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/nl/n1306.html?update=24224477

Schlagworte / Tags Vodafone,

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