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1&1-Totalausfall, Glasfaser verweigert, Amazon-Sammelklage
teltarif.de-NewsletterBild: dpa
Liebe Leserinnen und Leser,
es war ein Super-GAU, den es in der Art noch nie gegeben hat: Das mit so vielen Ambitionen gestartete eigene Mobilfunknetz von 1&1 war in dieser Woche tagelang ausgefallen und nicht nutzbar - auch nicht für Drillisch-Kunden. Dafür war ein fehlerhaftes Software-Update bei 1&1 verantwortlich. Zusätzlich zur Frage der technischen Zuverlässigkeit des Open-RAN-Netzes stellte sich die Frage nach der verheerenden (Nicht-)Kommunikation des Unternehmens, die die Vertrauenswürdigkeit weiter untergrub. Das Protokoll eines Versagens lesen Sie im Mobilfunk-Teil dieses teltarif.de-Newsletters. Wenn die Glasfaser am Haus vorbeigelegt wird, sollte eigentlich jeder Hausbesitzer jubeln und jeder Mieter sofort zuschlagen. In einem teltarif.de bekanntgewordenen Fall wollte das der Mieter auch. Doch die Wohnungsgesellschaft legte ihm Steine in den Weg und verwehrte den Anschluss - mit der fadenscheinigen Begründung, es gäbe ja schon Kabel-TV im Haus. Wie möglicherweise auch ein Betreiber des Hausnetzes der Kabel-Netzebene 4 in den Filz verwickelt ist, erläutern wir im Abschnitt Internet. teltarif.de musste in den vergangenen Monaten öfters über rigide Preiserhöhungen bei Streaming-Diensten berichten. Früher hieß es für Kunden dann meist "akzeptiere oder kündige". Doch das hat sich geändert - inzwischen gibt es im Verbraucherrecht nämlich das Instrument der Sammelklage. Wer bei Amazon Prime Video seit Einführung der Werbefrei-Option von der Änderung betroffen war, kann sich nun an der Sammelklage beteiligen, wie wir im Broadcast-Teil ausführen. Und nun wünschen wir Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre unseres Newsletters sowie beim Telefonieren und Surfen.
Inhaltsverzeichnis
Mobilfunk
Neues 1&1-Mobilfunknetz tagelang schwer gestört Mehr Datenvolumen bei fraenk - auch für Bestandskunden Vor 30 Jahren startete E-PlusInternet
Irrsinn: Vermieter verweigert Telekom-Glasfaser wegen TV-Kabel Waze will Autofahren sicherer machen: Das ist neu Offiziell: Vonovia kickt TV-Kabel der Telekom komplett raus E-Mail-Konto wurde gehackt: Diese Schritte sind jetzt wichtigHardware
Mehr als Schnappschüsse: Kamera-Handys für die Fußball-EM Bericht: WLAN-Probleme bei der FRITZ!Box 7590Broadcast
Vodafone: Neue TV-Box & CI+-Modul für Kabel-TV verfügbar Sammelklage wegen Amazon Prime Video: Hier mitmachen Telekom MegaSport Paket wird deutlich teurerFestnetz
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Neues 1&1-Mobilfunknetz tagelang schwer gestört
Die längste bekannte Störung der jüngeren Mobilfunkgeschichte: Probleme im neuen Netz von 1&1Foto: Image licensed by Ingram Image, Logo: 1&1, Montage: teltarif.deKunden des neuen Mobilfunknetzes von 1&1, die bereits ins Kernnetz 262-23 verschoben wurden, durchlebten Anfang der Woche über mehrere Tage die größte Netzstörung der jüngeren Mobilfunkgeschichte. Betroffen waren 1&1-Kunden einschließlich der Drillisch-Marken. Der Ausfall war auf eine Problematik im Rahmen eines nächtlichen Softwareupdates zurückzuführen. o2-Telefónica oder Vodafone hatten mit diesem Problem übrigens nichts zu tun. Zu wünschen übrig ließ dabei auch die Kommunikation von 1&1: Zahlreiche Leser beklagten sich verständlicherweise darüber, lange Zeit keinerlei offizielle Informationen zum Netzausfall erhalten zu haben. Teilweise seien auch Webseiten oder Hotlines von 1&1-Drillisch-Marken nicht erreichbar gewesen. Lesen Sie bei uns das Protokoll eines Super-GAUs im Mobilfunk. Die mehrtägige Störung bei 1&1 amüsierte technisch Interessierte und ärgerte ernsthafte Nutzer. Abgesehen vom technischen Aspekt, wie sieht es mit Schadensersatz aus? Bei einem schwerwiegenden Netzausfall haben die Kunden ein Anrecht auf Entschädigung. Der Paragraf 58 des Telekommunikationsgesetzes gibt die Regeln vor. Mehrere Tage Handynetz-Ausfall gehen vielen Kunden an die Substanz. Es muss schnell eine Alternative her - vielleicht aus dem Supermarkt. Diese schnellen Alternativen gibt es.
Mehr Datenvolumen bei fraenk - auch für Bestandskunden
Mehr Datenvolumen bei fraenkBild: fraenkViele Prepaid-Anbieter haben in den vergangenen Wochen ihren Kunden mehr Datenvolumen beschert. In der Regel profitieren Prepaid-Bestandskunden von der Aufwertung, wenn sich ihre Tarifoption erstmalig nach der Tarifaufstockung erneuert. Auch Prepaid-Marken im Telekom-Netz wurden mit mehr Datenvolumen ausgestattet. Das setzt natürlich auch Discount-Vertragsanbieter im Telekom-Netz unter Zugzwang. fraenk hat sich bei seinen Kunden erkundigt: Weil diese mehr Datenvolumen wollten, gibt es nun etwas mehr Datenvolumen zum selben Preis - auch für Bestandskunden.
Vor 30 Jahren startete E-Plus
teltarif.de, E-PlusVor 32 Jahren erhielt die E-Plus Mobilfunk ihre Sendelizenz. Wirklich gestartet ist das Netz vor 30 Jahren - im Mai 1994 im Zirkus Roncalli in Berlin. Die Macher von E-Plus hatten erkannt, dass es in der Bevölkerung ein großes Interesse an bezahlbarem Mobilfunk gab. So wurden kleine selbständige Unternehmen, Handwerker, aber auch technisch affine Studenten angesprochen. Das E-Plus-Netz bekam die Vorwahl 0177 zugeteilt (Reserve 0178) und machte mit kreativen Ideen auf sich aufmerksam. Heute gibt es noch die E-Plus-Service GmbH und Aufladegutscheine. Wir blicken zurück auf eine bewegte Geschichte.
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o2 Umfrage: Netzabdeckung wichtiger als günstige Preise Stabiler Mobilfunkempfang fast allen Befragten wichtig Netzausbau: Telekom holt auf, o2 und Vodafone auf Festivals Flächenländer vernachlässigt? Das ist nicht der Fall. Wieder da: Jahrespakete bei Aldi Talk bis 220 GB Vom 6. Juni bis zum 7. Juli wieder erhältlich o2 Telefónica: 80 mobile 5G-Sender für diese Events Mobile Sender und temporäre Masten im Einsatz Swisscom: Kauf von Vodafone Italien finanziell abgesichert Erwartete Zinsbelastung maximal 250 Millionen Franken pro Jahr Telekom: Gratis-Daten-Flat zur Fußball-EM jetzt buchbar Angebot für Vertrags- und PrepaidkundenAlle Meldungen von teltarif.de
Prepaid-Guthaben zurückfordern: Provider dürfen das Guthaben nicht verfallen lassen - so bekommen Sie es zurück.Internet
Irrsinn: Vermieter verweigert Telekom-Glasfaser wegen TV-Kabel
Ein Hausbewohner kämpft um Glasfaserpicture alliance/dpaDer Staat hat in den vergangenen Jahren mehrere regulatorische Auflagen erlassen, um den Glasfaserausbau zu fördern. Ein wichtiger Passus findet sich dazu im § 134 des Telekommunikationsgesetzes. Dort ist festgeschrieben, dass der Eigentümer eines Grundstücks, das kein Verkehrsweg ist, die Errichtung, den "Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück sowie den Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an Netze mit sehr hoher Kapazität" nicht generell verbieten kann. Nach Ende des Nebenkostenprivilegs im TV-Kabel möchte ein Mieter Telekom-Glasfaser - das Leerrohr liegt bereits vor dem Haus. Doch die Wohnungsgesellschaft und der NE-4-Betreiber wehren sich mit Händen und Füßen dagegen.
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