Internet ohne SCHUFA

Nachrichten

  • Kategorie: teltarif

BNetzA: BREKO zur Verlängerung der Mobilfunkfrequenzen

Der Branchenverband BREKO hat zum Konsultationsentwurf der BNetzA Stellung genommenDie Bundes­netz­agentur möchte die Mobil­funk­fre­quenzen verlän­gern und fragt die Branche, was sie davon hält. Der Bran­chen­ver­band BREKO macht inter­essante Vorschläge.

Bekannt­lich hat die Bundes­netz­agentur vor, die Vergabe der Mobil­funk­fre­quenzen zu verlän­gern, anstatt eine teure Auktion zu starten. Dazu wurde ein Konsul­tati­ons­ent­wurf veröf­fent­licht. Die betrof­fenen Kreise (Netz­betreiber, ServiceProvider, Gerä­teher­steller bis hin zu Endkunden) können dazu Stel­lung nehmen.

Für den Breit­band­ver­band BREKO sind viele Punkte darin neu und "gehen über das hinaus, was der BREKO bislang gefor­dert hat", so das State­ment aus Berlin.

BREKO plädiert für wirk­same MVNO- und Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung

Der Branchenverband BREKO hat zum Konsultationsentwurf der BNetzA Stellung genommenLogo: BREKO, Foto/Montage: teltarif.de Insge­samt spricht sich der Verband weiter für eine "wirk­same MVNO- und Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung" aus. Die Gegen­argu­mente der BNetzA-Präsi­den­ten­kammer, die im Konsul­tati­ons­ent­wurf aufge­führt wurden, seien nicht über­zeu­gend. Deren Grund­lagen stammten aus einem "mangel­haften", durch die Netz­agentur selbst beauf­tragten Gutachten.

Verhand­lungs­gebot rechts­widrig?

Wenn aber die BNetzA weiterhin auf einem "erwiesen wirkungs­losen" Verhand­lungs­gebot beharre, könnte dies nach Einschät­zung des BREKO zur "Rechts­wid­rig­keit der Verlän­gerungs­ent­schei­dung" führen.

Krea­tiver Vorschlag

Sollte die Netz­agentur aber am Verzicht auf eine Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung fest­halten und auch keine Vorschläge für eine Verbes­serung des Verhand­lungs­gebots vorlegen, fordert der Verband wenigs­tens:

Unter­sagung von Weiter­ver­kaufs­ver­boten: Diese beschränken den Wett­bewerb zugunsten der etablierten Mobil­funk­netz­betreiber künst­lich und verhin­dern, dass netz­unab­hän­gige Mobil­funk­anbieter Vorleis­tungs­kon­tin­gent weiter­ver­kaufen können. Eine Unter­sagung von Weiter­ver­kaufs­ver­boten würde es auch Glas­faser­anbie­tern ohne eigenes Mobil­funk­netz ermög­lichen, Bündel­pro­dukte (Glas­faser-Internet und 5G-Mobil­funk) anzu­bieten. Bündel­pro­dukte sind für die Mitglieder des BREKO wichtig. Ange­bots­pflicht: Um die Wirk­sam­keit des Verhand­lungs­gebotes zu erhöhen und möglichst schnell zu vertrag­lichen Verein­barungen zu kommen, sollten die Mobil­funk­netz­betreiber verpflichtet werden, anfra­genden Mobil­funk­diens­tean­bie­tern (klas­sische Service-Provider) binnen vier Wochen und MVNO (virtu­ellen Netz­ebtrei­bern mit eigener Vorwahl) binnen drei Monaten ein verbind­liches Vertrags­angebot vorzu­legen. Verhand­lungs­gebot durch Auskunfts­pflicht konkre­tisieren: Diens­tean­bieter und MVNO sollten verpflichten werden, jähr­lich Auskunft über den Stand der Verhand­lungen mit den Mobil­funk­netz­betrei­bern zu geben. Beim vierten Mobil­funk­netz­betreiber 1&1 müsse dessen Frequenz­bedarf auch in der Praxis berück­sich­tigt werden, fordert der BREKO.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Allzuoft neigen Verbände dazu, aktu­elle Entwick­lungen in Grund und Boden zu verdammen. Die Vorschläge des BREKO hingegen sind konstruktiv und plau­sibel und sollten sich ohne großen Aufwand umsetzen lassen.

Wenn Netz­betreiber  X einem Anbieter A eine Menge Minuten und Tera­bytes an Daten verkauft, soll Anbieter A diese Minuten und Giga­byte auch an andere "Wieder­ver­käufer" weiter verkaufen (z.B. an Anbieter "AA") dürfen. Warum denn nicht? Die Kette wird zwar länger, die Preise für die Kunden von "AA" könnten dadurch steigen, weil beide Parteien ja noch etwas Marge für ihren eigenen Betrieb brau­chen. Und Endkunden von "AA" müssen sich halt bewusst sein, dass sie Kunden von "AA" sind und nur dort betreut werden können. Das Wissen, dass die Leis­tung von A bezogen wird, der wiederum bei Netz X einkauft, hilft im Service-Fall nicht, außer man wech­selt "nach oben". Es kann auch für die Netz­betreiber X inter­essant sein, ihre Leis­tung nur noch an eine Groß­ein­käufer zu verkaufen, der sich bereits auskennt und dann seiner­seits Mini-Anbieter bedient und betreut.

Eine Pflicht zu regel­mäßigen Bericht­erstat­tung ist auch eine gute Idee. So erfährt die Branche, wer mit wem verhan­delt und was sich so tut. Eine Mindest­lie­fer­zeit für Ange­bote ist eben­falls kein Hexen­werk. Das werden Preise "von der Stange" sein. Wenn es etwas Spezi­elles werden soll, muss klar sein, dass die Details extra und lang­fris­tiger ausver­han­delt werden müssen.

Beim "TK-NABEG" fordern die Verbände deut­lich mehr Tempo.

Abonnieren Anzeige:

Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/bnetza-breko-konsultation-frequenzen-diensteanbieter/news/95978.html

Schlagworte / Tags 1&1,

Kommentar schreiben

Sicherheitscode
Aktualisieren