Nachrichten
- Kategorie: teltarif
Netflix, Spotify & Co. teilen: Das ist erlaubt
Inzwischen gibt es eine Vielzahl an Streaming-Diensten: Ob Bundesliga und Sportveranstaltungen, die neuesten Filme und Serien oder den Zugriff auf das umfangreiche Musik-Programm für fast jeden ist etwas dabei. Wer immer auf dem Laufenden sein möchte, der braucht mehr als nur ein Streaming-Abonnement, und das kann schnell teuer werden. Um die Kosten hierfür zu reduzieren, liegt es nahe, das kostenpflichtige Abo mit Freunden oder innerhalb der Familie zu teilen. Aber gestatten dies Amazon, Netflix, Spotify und Co.?
Das Teilen eines personengebundenen Kontos widerspricht in der Regel den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Streaming-Anbieter. Oftmals kann der Zugang auf mehreren Geräten eingerichtet werden, auch wenn der Abruf der Inhalte nur auf einem Gerät zur selben Zeit erfolgen kann. Eine parallele Nutzung ist nicht möglich. Umgangen wird dies von einigen Nutzern allerdings durch vorheriges Herunterladen des Inhalts und der anschließenden Offline-Wiedergabe. Bekommt der Anbieter das mit, dann kann es schnell zu einer Sperre des Nutzerkontos kommen. Streaming-Account teilenScreenshot: Netflix, Grafik/Montage: teltarif.de
Streaming-Dienst teilen mit dem Familien-Abo
Bei vielen Diensten ist die parallele Nutzung auf mehreren Geräten meist durch einen monatlichen Aufpreis gestattet. Vermarktet werden diese Abos gern als Familien-Abo. Diese Abos sind zwar teurer als das Basis-Abo, allerdings ermöglicht dies rechnerisch oftmals bereits ab zwei Personen eine Ersparnis. Das Praktische an dieser Form des Abos ist neben der Ersparnis von Geld, dass jeder Nutzer sein eigenes Profil erhält und seine eigenen Listen pflegen kann und vom jeweiligen Dienst auch Vorschläge für Musik, Filme oder Serien bekommt, die nach Nutzer-Vorlieben ausgewählt wurden.
Die Krux an einem Familien-Abo besteht in der Definition des Streaming-Dienstes, wer zur "Familie" gehört. Gehören beispielsweise die Eltern oder Geschwister des Konto-Inhabers, die in unterschiedlichen Städten wohnen, laut AGB der Streaming-Dienste zur "Familie"?
Abo-Modelle & Definitionen von Amazon Prime, Netflix und YouTube Premium
Der Online-Versandhändler Amazon bietet für seinen Videodienst Prime Video kein Familien-Abo an. Daher ist hier das Teilen der Abos untersagt. Gestattet ist hingegen die Nutzung der schnellen Lieferung von Amazon-Bestellungen durch Mitglieder desselben Haushalts.
Bei dem beliebten Videostreaming-Dienst Netflix gibt es zusätzlich zur "Single-Mitgliedschaft" zwei weitere Abonnements für zwei bzw. vier Nutzer. Die Nutzer müssen laut den Nutzungsbedingungen im selben Haushalt leben, sonst droht die Sperrung des Accounts. Netflix ist bislang allerdings nicht sonderlich durch Sperrung des Kontos durch "haushaltsübergreifende Nutzung" in Erscheinung getreten. Jedoch haben sie bereits seit 2021 strengere Kontrollen in Bezug auf die Accountnutzung durchgeführt, die 2023 noch intensiviert wurden. Im Gegenzug können nun haushaltsfremde Zusatzmitglieder per Option hinzugefügt werden, wobei im Standard-Tarif ein Zusatzmitglied und im Premium-Tarif zwei Zusatzmitglieder erlaubt sind. Je Zusatzmitglied muss der Kunde 4,99 Euro pro Monat zusätzlich zum Abo berappen.
YouTube Premium, das kostenpflichtige Video- und Musikportal von Google, bietet neben der Single-Mitgliedschaft (12,99 Euro pro Monat) auch ein Familien-Abo an. Mit diesem können sich bis zu fünf Personen ab 13 Jahren die monatlichen Kosten von rund 23,99 Euro teilen. Laut den "Anforderungen an Familienmitglieder" kann das Familien-Abo allerdings nur von Personen genutzt werden, die dieselbe Anschrift haben.
Sportübertragungen mit Sky und DAZN mit Freunden teilen
Insbesondere für Fans der Fußball-Bundesliga stellt sich oft die Frage: Wollen wir uns ein Sky-Abo teilen? Der wohl bekannteste Anbieter für lineares Pay-TV ist allerdings kein klassischer Streaming-Anbieter. Sky bietet mittlerweile dennoch die Möglichkeit, das Pay-TV-Programm auch abseits vom stationären Sky-Receiver nutzen zu können. Für die Übertragung der 1. und 2. Bundesliga fallen bei Sky reguläre 40 Euro pro Monat (im Jahresabo 30 Euro pro Monat) an; wer zusätzlich DFB-Pokal und Premier-League schauen will, muss regulär 50 Euro pro Monat zahlen (im Jahresabo 35 Euro pro Monat). In diesem Paket sind dann jedoch auch Formel 1 und weitere Sportarten inkludiert. Bei WOW (ehemalig Sky Ticket) können Sie auch ein reines Online-Abo abschließen, das Sie als Jahresabo rund 30 Euro pro Monat kosten würde. Allerdings kann die Grundgebühr in regelmäßigen Rabatt-Aktionen zu Beginn des Abonnements deutlich reduziert werden.
Zusätzlich zum Live-TV ist bei Sky auch der Zugriff auf das Streaming-Portal über die Sky-Stream-Box möglich, die allerdings auch nur stationär genutzt werden kann. Daneben gibt es den Sky-Q-Receiver, der jedoch auf Kabel- oder Satelliten-Empfang basiert. Für beide entsprechenden Pakete sind sowohl Sky Go (immer mit dabei) als auch die Sky-Multiscreen-Option (zusätzlich 15 Euro pro Monat) verfügbar. Mit letzterer kann der Kunde auf bis zu fünf Geräten - zwei Receivern und drei Streaming-Geräten - gleichzeitig schauen. Sky schreibt allerdings vor, dass eine solche Nutzung (also auch das Teilen mit anderen Personen) nur auf den im Vertrag angegebenen Haushalt beschränkt ist und bei Zuwiderhandlung streng gegen den Nutzer vorgegangen wird. Und mit Sky Go und der Sky-Go-App ist schließlich die mobile Nutzung der Inhalte von Sky möglich. In Verbindung mit dem Sky-Q-Service, Sky-Go-Plus (zusätzlich 5 Euro pro Monat) oder dem Multiscreen-Service dürfen die Inhalte auf bis zu drei Geräten (Smartphone, Tablets, Computer oder Laptop) geschaut werden. Dafür müssen die Geräte in der „Geräteliste Sky Apps" registriert werden. Zu beachten ist, dass der Kunde mit dem Sky-Q-Receiver maximal fünf, mit einer Sky-Stream-Box-maximal acht Geräte registrieren kann. Jeden Monat können bis zu fünf Geräte ausgetauscht werden. Ein Account-Sharing ist ebenfalls nicht zulässig, eine Nutzung im EU-Ausland aber erlaubt.
Der Mitbewerber um Sportveranstaltungen DAZN bietet aktuell keine Familien-Abos an. Derzeit darf für alle Pakete (World: monatlich 9,99 Euro, Super Sports: monatlich 24,99 Euro, Unlimited: monatlich 44,99 Euro; bei jährlicher Zahlweise jeweils etwas günstiger) ein Nutzer das Angebot auf einem Gerät nutzen. Genau heißt es in den Nutzungsbedingungen:
"Du bist berechtigt, über den DAZN Service auf höchstens einem (1) Gerät gleichzeitig Inhalte zu streamen." Und weiter: "Entsprechend der Ziffer 9.1.2 stimmst du zu, dass deine Login-Daten nur dich betreffen und nicht mit anderen Personen geteilt werden dürfen." An anderer Stelle finden sich folgende Text-Passagen: "Du kannst auf deinen registrierten Geräten auch mehrere Streams gleichzeitig ansehen. Während du also auf deinem Handy eine Sportart verfolgst, kannst du auf deinem Smart TV über ein anderes Ereignis auf dem Laufenden bleiben. Alle Geräte, die mit deinem Konto angemeldet sind, sind zur Wiedergabe berechtigt." Allerdings gibt es bei Zubuch-Paketen auch Ausnahmen, namentlich u. a. bei der NFL-Game-Pass-Standard-Mitgliedschaft, mit der der Nutzer Spiele, Sendungen und mehr auf zwei verschiedenen Geräten gleichzeitig sehen kann, indem dieselbe IP verwendet wird.Quelle des vollständigen Artikels:
https://www.teltarif.de/nr0/streaming/nutzerkonto-teilen.html?update=24414637