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Netflix, Spotify & Co. teilen: Das ist erlaubt

Streaming-Account teilenIn unserem Ratgeber verraten wir, was Amazon, Netflix, Sky, Spotify und Co. für die gemein­same Nutzung eines Abos zulassen und wann dem Nutzer eine Sperre droht.

Inzwi­schen gibt es eine Viel­zahl an Strea­ming-Diensten: Ob Bundes­liga und Sport­veran­stal­tungen, die neuesten Filme und Serien oder den Zugriff auf das umfang­reiche Musik-Programm – für fast jeden ist etwas dabei. Wer immer auf dem Laufenden sein möchte, der braucht mehr als nur ein Strea­ming-Abon­nement, und das kann schnell teuer werden. Um die Kosten hierfür zu redu­zieren, liegt es nahe, das kosten­pflich­tige Abo mit Freunden oder inner­halb der Familie zu teilen. Aber gestatten dies Amazon, Netflix, Spotify und Co.?

Das Teilen eines perso­nenge­bundenen Kontos wider­spricht in der Regel den Allge­meinen Geschäfts- und Nutzungs­bedin­gungen der Strea­ming-Anbieter. Oftmals kann der Zugang auf mehreren Geräten einge­richtet werden, auch wenn der Abruf der Inhalte nur auf einem Gerät zur selben Zeit erfolgen kann. Eine paral­lele Nutzung ist nicht möglich. Umgangen wird dies von einigen Nutzern aller­dings durch vorhe­riges Herun­terladen des Inhalts und der anschlie­ßenden Offline-Wieder­gabe. Bekommt der Anbieter das mit, dann kann es schnell zu einer Sperre des Nutzer­kontos kommen. Streaming-Account teilenScreenshot: Netflix, Grafik/Montage: teltarif.de

Strea­ming-Dienst teilen mit dem Fami­lien-Abo

Bei vielen Diensten ist die paral­lele Nutzung auf mehreren Geräten – meist durch einen monat­lichen Aufpreis – gestattet. Vermarktet werden diese Abos gern als Fami­lien-Abo. Diese Abos sind zwar teurer als das Basis-Abo, aller­dings ermög­licht dies rech­nerisch oftmals bereits ab zwei Personen eine Ersparnis. Das Prak­tische an dieser Form des Abos ist neben der Ersparnis von Geld, dass jeder Nutzer sein eigenes Profil erhält und seine eigenen Listen pflegen kann und vom jewei­ligen Dienst auch Vorschläge für Musik, Filme oder Serien bekommt, die nach Nutzer-Vorlieben ausge­wählt wurden.

Die Krux an einem Fami­lien-Abo besteht in der Defi­nition des Strea­ming-Dienstes, wer zur "Familie" gehört. Gehören beispiels­weise die Eltern oder Geschwister des Konto-Inha­bers, die in unter­schied­lichen Städten wohnen, laut AGB der Strea­ming-Dienste zur "Familie"?

Abo-Modelle & Defi­nitionen von Amazon Prime, Netflix und YouTube Premium

Der Online-Versand­händler Amazon bietet für seinen Video­dienst Prime Video kein Fami­lien-Abo an. Daher ist hier das Teilen der Abos unter­sagt. Gestattet ist hingegen die Nutzung der schnellen Liefe­rung von Amazon-Bestel­lungen durch Mitglieder desselben Haus­halts.

Bei dem beliebten Video­strea­ming-Dienst Netflix gibt es zusätz­lich zur "Single-Mitglied­schaft" zwei weitere Abon­nements für zwei bzw. vier Nutzer. Die Nutzer müssen laut den Nutzungs­bedin­gungen im selben Haus­halt leben, sonst droht die Sper­rung des Accounts. Netflix ist bislang aller­dings nicht sonder­lich durch Sper­rung des Kontos durch "haus­halts­über­grei­fende Nutzung" in Erschei­nung getreten. Jedoch haben sie bereits seit 2021 stren­gere Kontrollen in Bezug auf die Account­nut­zung durch­geführt, die 2023 noch inten­siviert wurden. Im Gegenzug können nun haus­halts­fremde Zusatz­mit­glieder per Option hinzu­gefügt werden, wobei im Stan­dard-Tarif ein Zusatz­mit­glied und im Premium-Tarif zwei Zusatz­mit­glieder erlaubt sind. Je Zusatz­mit­glied muss der Kunde 4,99 Euro pro Monat zusätz­lich zum Abo berappen.

YouTube Premium, das kosten­pflich­tige Video- und Musik­portal von Google, bietet neben der Single-Mitglied­schaft (12,99 Euro pro Monat) auch ein Fami­lien-Abo an. Mit diesem können sich bis zu fünf Personen ab 13 Jahren die monat­lichen Kosten von rund 23,99 Euro teilen. Laut den "Anfor­derungen an Fami­lien­mitglieder" kann das Fami­lien-Abo aller­dings nur von Personen genutzt werden, die dieselbe Anschrift haben.

Sport­über­tragungen mit Sky und DAZN mit Freunden teilen

Insbe­sondere für Fans der Fußball-Bundes­liga stellt sich oft die Frage: Wollen wir uns ein Sky-Abo teilen? Der wohl bekann­teste Anbieter für lineares Pay-TV ist aller­dings kein klas­sischer Strea­ming-Anbieter. Sky bietet mitt­ler­weile dennoch die Möglich­keit, das Pay-TV-Programm auch abseits vom statio­nären Sky-Receiver nutzen zu können. Für die Über­tragung der 1. und 2. Bundes­liga fallen bei Sky regu­läre 40 Euro pro Monat (im Jahresabo 30 Euro pro Monat) an; wer zusätz­lich DFB-Pokal und Premier-League schauen will, muss regulär 50 Euro pro Monat zahlen (im Jahresabo 35 Euro pro Monat). In diesem Paket sind dann jedoch auch Formel 1 und weitere Sport­arten inklu­diert. Bei WOW (ehemalig Sky Ticket) können Sie auch ein reines Online-Abo abschließen, das Sie als Jahresabo rund 30 Euro pro Monat kosten würde. Aller­dings kann die Grund­gebühr in regel­mäßigen Rabatt-Aktionen zu Beginn des Abon­nements deut­lich redu­ziert werden.

Zusätz­lich zum Live-TV ist bei Sky auch der Zugriff auf das Strea­ming-Portal über die Sky-Stream-Box möglich, die aller­dings auch nur stationär genutzt werden kann. Daneben gibt es den Sky-Q-Receiver, der jedoch auf Kabel- oder Satel­liten-Empfang basiert. Für beide entspre­chenden Pakete sind sowohl Sky Go (immer mit dabei) als auch die Sky-Multi­screen-Option (zusätz­lich 15 Euro pro Monat) verfügbar. Mit letz­terer kann der Kunde auf bis zu fünf Geräten - zwei Recei­vern und drei Strea­ming-Geräten - gleich­zeitig schauen. Sky schreibt aller­dings vor, dass eine solche Nutzung (also auch das Teilen mit anderen Personen) nur auf den im Vertrag ange­gebenen Haus­halt beschränkt ist und bei Zuwi­derhand­lung streng gegen den Nutzer vorge­gangen wird. Und mit Sky Go und der Sky-Go-App ist schließ­lich die mobile Nutzung der Inhalte von Sky möglich. In Verbin­dung mit dem Sky-Q-Service, Sky-Go-Plus (zusätz­lich 5 Euro pro Monat) oder dem Multi­screen-Service dürfen die Inhalte auf bis zu drei Geräten (Smart­phone, Tablets, Computer oder Laptop) geschaut werden. Dafür müssen die Geräte in der „Gerä­teliste Sky Apps" regis­triert werden. Zu beachten ist, dass der Kunde mit dem Sky-Q-Receiver maximal fünf, mit einer Sky-Stream-Box-maximal acht Geräte regis­trieren kann. Jeden Monat können bis zu fünf Geräte ausge­tauscht werden. Ein Account-Sharing ist eben­falls nicht zulässig, eine Nutzung im EU-Ausland aber erlaubt.

Der Mitbe­werber um Sport­veran­stal­tungen DAZN bietet aktuell keine Fami­lien-Abos an. Derzeit darf für alle Pakete (World: monat­lich 9,99 Euro, Super Sports: monat­lich 24,99 Euro, Unli­mited: monat­lich 44,99 Euro; bei jähr­licher Zahl­weise jeweils etwas güns­tiger) ein Nutzer das Angebot auf einem Gerät nutzen. Genau heißt es in den Nutzungs­bedin­gungen:

"Du bist berech­tigt, über den DAZN Service auf höchs­tens einem (1) Gerät gleich­zeitig Inhalte zu streamen." Und weiter: "Entspre­chend der Ziffer 9.1.2 stimmst du zu, dass deine Login-Daten nur dich betreffen und nicht mit anderen Personen geteilt werden dürfen." An anderer Stelle finden sich folgende Text-Passagen: "Du kannst auf deinen regis­trierten Geräten auch mehrere Streams gleich­zeitig ansehen. Während du also auf deinem Handy eine Sportart verfolgst, kannst du auf deinem Smart TV über ein anderes Ereignis auf dem Laufenden bleiben. Alle Geräte, die mit deinem Konto ange­meldet sind, sind zur Wieder­gabe berech­tigt." Aller­dings gibt es bei Zubuch-Paketen auch Ausnahmen, nament­lich u. a. bei der NFL-Game-Pass-Stan­dard-Mitglied­schaft, mit der der Nutzer Spiele, Sendungen und mehr auf zwei verschie­denen Geräten gleich­zeitig sehen kann, indem dieselbe IP verwendet wird.

Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/streaming/nutzerkonto-teilen.html?update=24414637

Schlagworte / Tags Telekom,

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