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Telekom: Diese Miete zahlen Konkurrenten für Leerrohre
Entgeltregulierung für Telekom-LeerrohreFoto: Deutsche Telekom Der Glasfaser-Netzausbau ist nicht in einer annehmbaren Zeit dadurch zu schaffen, dass tatsächlich jeder Netzbetreiber die Straße aufgräbt und von A bis Z die komplette Infrastruktur selbst verlegt. Um den Geldbeutel der Betreiber und insbesondere auch die Nerven der Anwohner zu schonen, arbeiten die Netzbetreiber in vielen Bereichen zusammen.
Eine wichtige Position nimmt dabei nach wie vor die Deutsche Telekom ein, die schon für den (V)DSL-Ausbau eine umfangreiche Infrastruktur mit beispielsweise Leerrohren vergraben hat. Wer die mitbenutzen will, muss natürlich dafür bezahlen - und über die Höhe dieser Entgelte gibt es immer wieder Streit. Im Streit um die Nutzung von Rohren, in denen Internetkabel liegen, hat die Deutsche Telekom beispielsweise kürzlich eine Niederlage vor Gericht kassiert.
Das führt dazu, dass der Bereich der Leerrohr-Vermietung weiterhin von der Bundesnetzagentur reguliert werden muss. Heute hat sie die Entgelte dafür neu justiert.
Telekom bekommt weniger Geld als beantragt
Entgeltregulierung für Telekom-LeerrohreFoto: Deutsche Telekom Die Bundesnetzagentur hat über die Höhe der Entgelte für die Nutzung baulicher Anlagen der Telekom entschieden und in diesem Zug eine Vielzahl unterschiedlicher Entgelte überprüft, die von der Telekom erhoben werden. Bei dieser Beurteilung geht es immer wieder auch um die Frage, ob die von der Telekom beantragte Höhe der Entgelte wirklich sachlich zu rechtfertigen ist.
Bei der Überprüfung der Entgelte war laut der BNetzA erstmals eine Regelung anzuwenden, wonach die Folgen für den Geschäftsplan des marktmächtigen Unternehmens zu berücksichtigen sind. Hierdurch sollen Investitionsanreize in den Ausbau hochleistungsfähiger Netze erhalten bleiben. Die Telekom hat die Entgelte anhand potenzieller Verluste eigener Kunden an Wettbewerber und daraus resultierender Erlöseinbußen (verlorene Deckungsbeiträge) ermittelt. Die Bundesnetzagentur ist diesen Überlegungen nach eigenen Angaben dem Grunde nach gefolgt.
Dabei hat sie zunächst die der Telekom entstehenden Kosten berechnet und einen reduzierten Zuschlag für die Auswirkungen auf den Geschäftsplan bestimmt. Im Ergebnis liegen die Entgelte damit allerdings niedriger als von der Telekom beantragt. Zuschläge auf die Kosten sind laut der Behörde nämlich nur für diejenige Infrastruktur gerechtfertigt, in die die Telekom zum Zweck des Glasfaserausbaus in besonderem Maße investiert. Das ist der Fall im Verteilnetz vom Kabelverzweiger, also dem grauen Kasten am Straßenrand, hin zum Kunden. Hier baut die Telekom aktuell gerade erst Glasfaser aus.
EU war mit Prozedere nicht vollständig einverstanden
Den sog. Hauptkabelbereich dagegen hatte die Telekom im Zuge des Vectoring-Ausbaus schon weitgehend mit Glasfaser bestückt. Investitionen in diesem Bereich werden durch einen Verzinsungs-Zuschlag für Glasfasernetze (sog. VHCN-WACC) berücksichtigt.
Die Europäische Kommission hat sich in ihrer Stellungnahme zum Entscheidungsentwurf offenbar allerdings kritisch dazu geäußert, dass sich die Entgeltgenehmigung nicht rein an den Kosten der Telekom orientiert. Der deutsche Gesetzgeber hat sich im Interesse der Förderung des Glasfaserausbaus allerdings für über eine reine Kostenorientierung hinausgehende Anreize für Investitionen entschieden.
Wie intensiv der Zugang zu Leerrohren in Anspruch genommen wird, kann die BNetzA momentan noch nicht valide abschätzen. Die Genehmigung sei daher zunächst auf den kurzen Zeitraum von zwei Jahren befristet. Die Bundesnetzagentur will die Entwicklung im Markt genau im Auge behalten.
Liste: Die konkreten Entgelte
Auf ihrer Seite BK3-23-079 Einheitliche Informationsstelle Entgeltregulierung - Zugang zum Teilnehmeranschluss sind die konkreten Entgelte als Nettopreise aufgeführt. Aufgeführt sind Einmalentgelte für die Angebotsphase, die Bereitstellungsphase (inklusive Dokumentation), die Betriebsphase und ggf. eine spätere Kündigungs- und Rückbauphase.
Dann werden monatliche Überlassungspreise aufgeführt, beispielsweise für Rohre in verschiedenen Größen und Querschnitten. Bei den Rohren wird nach Hauptkabel-Trasse und Verzweigerkabel-Trasse unterschieden. Bei der Hauptkabel-Trasse wird je Meter abgerechnet und bei der Verzweigerkabel-Trasse je Rohr.
Die Telekom baut nicht nur selbst Glasfaser aus, sondern auch in Kooperations-Unternehmen. Diese werden von der Bundesnetzagentur nun ebenfalls reguliert.
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https://www.teltarif.de/nr0/bnetza-leerrohr-entgelte-regulierung-telekom/news/96076.html