Internet ohne SCHUFA

Nachrichten

  • Kategorie: teltarif

Telekom: Diese Miete zahlen Konkurrenten für Leerrohre

Entgeltregulierung für Telekom-LeerrohreDie Glas­faser-Konkur­renten wollen die Leer­rohre der Telekom mitnutzen - doch über die Höhe der Entgelte gab es immer wieder Streit. Die Bundes­netz­agentur veröf­fent­licht nun ihre Entschei­dung zu den Leer­roh­rent­gelten.

Entgeltregulierung für Telekom-LeerrohreFoto: Deutsche Telekom Der Glas­faser-Netz­ausbau ist nicht in einer annehm­baren Zeit dadurch zu schaffen, dass tatsäch­lich jeder Netz­betreiber die Straße aufgräbt und von A bis Z die komplette Infra­struktur selbst verlegt. Um den Geld­beutel der Betreiber und insbe­son­dere auch die Nerven der Anwohner zu schonen, arbeiten die Netz­betreiber in vielen Berei­chen zusammen.

Eine wich­tige Posi­tion nimmt dabei nach wie vor die Deut­sche Telekom ein, die schon für den (V)DSL-Ausbau eine umfang­reiche Infra­struktur mit beispiels­weise Leer­rohren vergraben hat. Wer die mitbe­nutzen will, muss natür­lich dafür bezahlen - und über die Höhe dieser Entgelte gibt es immer wieder Streit. Im Streit um die Nutzung von Rohren, in denen Internet­kabel liegen, hat die Deut­sche Telekom beispiels­weise kürz­lich eine Nieder­lage vor Gericht kassiert.

Das führt dazu, dass der Bereich der Leer­rohr-Vermie­tung weiterhin von der Bundes­netz­agentur regu­liert werden muss. Heute hat sie die Entgelte dafür neu justiert.

Telekom bekommt weniger Geld als bean­tragt

Entgeltregulierung für Telekom-LeerrohreFoto: Deutsche Telekom Die Bundes­netz­agentur hat über die Höhe der Entgelte für die Nutzung bauli­cher Anlagen der Telekom entschieden und in diesem Zug eine Viel­zahl unter­schied­licher Entgelte über­prüft, die von der Telekom erhoben werden. Bei dieser Beur­tei­lung geht es immer wieder auch um die Frage, ob die von der Telekom bean­tragte Höhe der Entgelte wirk­lich sach­lich zu recht­fer­tigen ist.

Bei der Über­prü­fung der Entgelte war laut der BNetzA erst­mals eine Rege­lung anzu­wenden, wonach die Folgen für den Geschäfts­plan des markt­mäch­tigen Unter­neh­mens zu berück­sich­tigen sind. Hier­durch sollen Inves­titi­ons­anreize in den Ausbau hoch­leis­tungs­fähiger Netze erhalten bleiben. Die Telekom hat die Entgelte anhand poten­zieller Verluste eigener Kunden an Wett­bewerber und daraus resul­tie­render Erlös­ein­bußen (verlo­rene Deckungs­bei­träge) ermit­telt. Die Bundes­netz­agentur ist diesen Über­legungen nach eigenen Angaben dem Grunde nach gefolgt.

Dabei hat sie zunächst die der Telekom entste­henden Kosten berechnet und einen redu­zierten Zuschlag für die Auswir­kungen auf den Geschäfts­plan bestimmt. Im Ergebnis liegen die Entgelte damit aller­dings nied­riger als von der Telekom bean­tragt. Zuschläge auf die Kosten sind laut der Behörde nämlich nur für dieje­nige Infra­struktur gerecht­fer­tigt, in die die Telekom zum Zweck des Glas­faser­aus­baus in beson­derem Maße inves­tiert. Das ist der Fall im Verteil­netz vom Kabel­ver­zweiger, also dem grauen Kasten am Stra­ßen­rand, hin zum Kunden. Hier baut die Telekom aktuell gerade erst Glas­faser aus.

EU war mit Proze­dere nicht voll­ständig einver­standen

Den sog. Haupt­kabel­bereich dagegen hatte die Telekom im Zuge des Vecto­ring-Ausbaus schon weit­gehend mit Glas­faser bestückt. Inves­titionen in diesem Bereich werden durch einen Verzin­sungs-Zuschlag für Glas­faser­netze (sog. VHCN-WACC) berück­sich­tigt.

Die Euro­päi­sche Kommis­sion hat sich in ihrer Stel­lung­nahme zum Entschei­dungs­ent­wurf offenbar aller­dings kritisch dazu geäu­ßert, dass sich die Entgelt­geneh­migung nicht rein an den Kosten der Telekom orien­tiert. Der deut­sche Gesetz­geber hat sich im Inter­esse der Förde­rung des Glas­faser­aus­baus aller­dings für über eine reine Kosten­ori­entie­rung hinaus­gehende Anreize für Inves­titionen entschieden.

Wie intensiv der Zugang zu Leer­rohren in Anspruch genommen wird, kann die BNetzA momentan noch nicht valide abschätzen. Die Geneh­migung sei daher zunächst auf den kurzen Zeit­raum von zwei Jahren befristet. Die Bundes­netz­agentur will die Entwick­lung im Markt genau im Auge behalten.

Liste: Die konkreten Entgelte

Auf ihrer Seite BK3-23-079 Einheit­liche Infor­mati­ons­stelle Entgelt­regu­lie­rung - Zugang zum Teil­neh­mer­anschluss sind die konkreten Entgelte als Netto­preise aufge­führt. Aufge­führt sind Einma­lent­gelte für die Ange­bots­phase, die Bereit­stel­lungs­phase (inklu­sive Doku­men­tation), die Betriebs­phase und ggf. eine spätere Kündi­gungs- und Rück­bau­phase.

Dann werden monat­liche Über­las­sungs­preise aufge­führt, beispiels­weise für Rohre in verschie­denen Größen und Quer­schnitten. Bei den Rohren wird nach Haupt­kabel-Trasse und Verzwei­ger­kabel-Trasse unter­schieden. Bei der Haupt­kabel-Trasse wird je Meter abge­rechnet und bei der Verzwei­ger­kabel-Trasse je Rohr.

Die Telekom baut nicht nur selbst Glas­faser aus, sondern auch in Koope­rations-Unter­nehmen. Diese werden von der Bundes­netz­agentur nun eben­falls regu­liert.

Abonnieren Anzeige:

Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/bnetza-leerrohr-entgelte-regulierung-telekom/news/96076.html

Schlagworte / Tags Telekom,

Kommentar schreiben

Sicherheitscode
Aktualisieren