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Verwechslung: 1N Telecom wird verklagt
Der in Düsseldorf ansässige Provider 1N Telecom war in den vergangenen Monaten immer wieder einmal in den Schlagzeilen - die ganze Geschichte haben wir in diesem Bericht zusammengefasst. 1N Telecom versandte Briefe an Verbraucher, in dem ihnen kostenlose Telefonate in die Mobilfunknetze versprochen wurden. Wer allerdings leichtgläubig und ohne weitere Prüfung auf die Briefe hereinfiel und einen Vertrag unterschrieb, wechselte seinen Festnetz-Internet-Anbieter komplett - in den meisten Fällen wahrscheinlich unbewusst.
Das Problem dabei: Verbraucher halten die Schreiben von 1N Telecom immer wieder für Angebote der Deutschen Telekom und schließen einen neuen Vertrag ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat darum nun eine Unterlassungsklage gegen Vertragsklauseln des Anbieters erhoben. Außerdem prüft der vzbv eine Sammelklage.
Mehr als 11.000 Beschwerden
1N Telecom wird verklagtFoto: Picture Alliance / dpa Besonders problematisch ist ein derartiger Anbieterwechsel beispielsweise dann, wenn man bei seinem bisherigen Festnetzanbieter einen Kombitarif mit Mobilfunk hatte - nach einem Festnetz-Anbieterwechsel zu 1N Telecom fallen die Rabatte dann nämlich weg.
Von Januar 2023 bis Juli 2024 sind laut dem vzbv in den Verbraucherzentralen mehr als 11.000 Beschwerden zur 1N Telecom GmbH erfasst worden. Mehr als 5500 der Beschwerden seien seit Januar 2024 eingegangen.
Der vzbv hält einige Vertragsklauseln für unwirksam und hat daher die Unterlassungsklage eingereicht. Vor allem ältere Menschen seien betroffen, wie zahlreiche Verbraucherbeschwerden zeigen würden. Der vzbv hält darüber hinaus die hohen Schadensersatzforderungen des Unternehmens gegenüber Verbrauchern für vollkommen unberechtigt.
Der Trick mit der Schadensersatzforderung
Wiederholt hätten Betroffene berichtet, dass sie erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist bemerkt hätten, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert haben, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter eingegangen sind. Das Problem dabei: 1N Telecom bietet in seinem Anschreiben nur 24-Monats-DSL-Verträge an. Das ist aus Sicht des vzbv allerdings nicht ausreichend: Es müsste zugleich ein Vertrag mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten angeboten werden.
Stemmen sich Verbraucher anschließend gegen die Portierung ihrer Telefonnummer, kündigt 1N Telecom den Vertrag, fordert Schadensersatz in Höhe von 419,88 Euro und lässt das Geld auch von einer Inkassofirma eintreiben. Der vzbv hält die Regelung zur Vertragslaufzeit in den Verträgen für unwirksam und deswegen auch die Schadensersatzforderung für unberechtigt.
Der vzbv hatte den Anbieter bereits abgemahnt. 1N Telecom weigerte sich aber offenbar, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Deswegen hat der vzbv Unterlassungsklage beim OLG Düsseldorf eingereicht. Auch die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gehen gegen das Unternehmen vor.
Betroffene werden aufgerufen, sich zu melden
Verbraucher finden auf der Webseite des vzbv zu 1N Telecom Tipps zum Umgang mit den Schreiben des Anbieters. Dort wird auch erklärt, wie man sich bei Schadensersatzforderungen des Anbieters verhalten sollte.
Der vzbv bittet Betroffene, sich an einer kurzen Umfrage unter sammelklagen.de/verfahren/1n-telecom zu beteiligen. Die Umfrageergebnisse will der vzbv dazu verwenden, um eine Sammelklage gegen 1N Telecom zu prüfen. Mit einer Sammelklage können im Erfolgsfall Rückzahlungen für Betroffene gerichtlich erwirkt werden.
Ab sofort sind bei congstar zwei DSL-Tarife zu Monatspreisen ab 35 Euro erhältlich.
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https://www.teltarif.de/nr0/1ntelecom-klage-vzbv/news/96375.html