Nachrichten
- Kategorie: teltarif
Viele Bürger rufen nach Problem-Schlichtung mit Provider
Schlichtungsverfahren bei Ärger mit dem TelekommunikationsanbieterImage licensed by Ingram Image Die beiden Schlichtungsstellen der Bundesnetzagentur zu den Themenbereichen Post und Telekommunikation vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern sowie den betroffenen Unternehmen. Die Schlichtungsstellen bieten damit seit Jahren ein niederschwelliges, kostenfreies und effizientes Angebot zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Das Ziel ist eine einvernehmliche Lösung.
Obwohl es nach wie vor nicht verpflichtend ist für die Firmen, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen, tun es viele Firmen doch freiwillig. Die BNetzA hat nun aktuelle Zahlen vorgelegt.
Das waren die Themen der Beschwerden
Die Schlichtungsstellen für Post und Telekommunikation der BNetzA haben am 1. Februar ihre Tätigkeitsberichte für das Jahr 2023 veröffentlicht. Im Jahr 2023 haben sich dem Bericht zufolge Kunden von Telekommunikationsunternehmen mehr als 3000 Mal mit ihren Anliegen an die Schlichtungsstelle Telekommunikation gewandt. In 2310 Fällen hätten sie einen Antrag auf Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens gestellt. Damit sei das Interesse an einer Schlichtung im Vergleich zum Jahr 2022 mit 2389 Anträgen "gleichbleibend hoch".
Schlichtungsverfahren bei Ärger mit dem TelekommunikationsanbieterImage licensed by Ingram Image In 1013 Fällen erreichte die Schlichtungsstelle Telekommunikation nach Angaben der Behörde eine gütliche Einigung. Bezogen auf die beendeten zulässigen Verfahren liege die Einigungsquote damit bei 50 Prozent. Die Schlichtungsstelle habe 294 Schlichtungsanträge wegen Unzulässigkeit ablehnen müssen. Bei dem größten Teil der abgelehnten Anträge hätten die Antragsteller Streitigkeiten vorgetragen, für die die Schlichtungsstelle nicht zuständig ist. In 665 Fällen hätten es die Telekommunikationsunternehmen verweigert, an den Verfahren teilzunehmen. Die Antragsteller hätten in 291 Fällen den Antrag zurück gezogen.
Mehr als jeder dritte Schlichtungsantrag habe sich auf Streitigkeiten über den Inhalt und die Umsetzung von Verträgen bezogen (39 Prozent). Weitere Schwerpunkte hätten Störungen (20 Prozent), Rechnungsbeanstandungen (13 Prozent) und eine verminderte Datenübertragungsrate (8 Prozent) gebildet. Auch Streitigkeiten, die sich auf einen Umzug, einen Anbieterwechsel, eine Sperre des Anschlusses bezogen, seien Gegenstand der Anträge gewesen.
Der DSL- oder Kabel-Provider hat Highspeed versprochen, doch der Anschluss liefert bei weitem nicht die versprochene Geschwindigkeit: Dann kann der Kunde kündigen oder den Preis mindern. Wir erläutern das offizielle Prozedere.
Anzeige:Quelle des vollständigen Artikels:
https://www.teltarif.de/nr0/verbraucher-schlichtung-bundesnetzagentur-auswertung/news/94487.html