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Vorsicht: 1&1 kündigt TV-Option bei Nichtnutzung

TV-Option wird nach drei Monaten Nichtnutzung gekündigtViele Internet-Kunden bei 1&1 haben zu ihrem Vertrag eine kosten­lose TV-Option erhalten. Doch diese wird bei Nicht­nut­zung durch 1&1 gekün­digt - der Provider bestä­tigt die Praxis.

Durch das Ende der Abrech­nungs­mög­lich­keit für den TV-Kabel­anschluss über die Miet­neben­kosten Ende Juni haben Internet-TV-Anbieter Ober­wasser bekommen und neue Kunden hinzu­gewonnen. Profi­tiert haben dabei aber nicht nur freie Dienste wie Zattoo oder waipu.tv, sondern auch die Breit­band-Internet-Provider mit ihren TV-Zusatz­optionen. TV-Option wird nach drei Monaten Nichtnutzung gekündigtBild: 1und1 Zum wieder­holten Mal erscheint nun die TV-Option von 1&1 bei uns in den Schlag­zeilen: In einem ersten Fall sollte ein Kunde für die kosten­lose TV-Option plötz­lich Geld bezahlen. Bei einer zweiten Geschichte wurde 1&1 HDTV wochen­lang nicht geschaltet. Und in unserem heutigen dritten Fall wurde einem Bestands­kunden der Option diese plötz­lich und über­raschend gekün­digt.

1&1-Kunde: Option inklu­sive, aber nicht genutzt

Mitte Juli erhielt der teltarif.de-Leser von 1&1 folgende E-Mail:

Guten Tag, vielen Dank für Ihre bishe­rige Treue zu 1&1. Wir bedauern, dass wir Ihnen die 1&1 TV-Option für dauer­haft 0 Euro zum 12.07.2024 kündigen, da Sie diese 90 Kalen­der­tage in Folge nicht genutzt haben.

Selbst­ver­ständ­lich haben Sie über 1&1 Cinema wie gewohnt Zugriff auf Ihre gelie­henen oder gekauften Filme. Dieses Angebot bleibt unver­ändert für Sie bestehen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jeder­zeit zur Verfü­gung. Freund­liche Grüße aus Monta­baur, Ihre 1&1 Telecom GmbH.

In seiner Mittei­lung an teltarif.de bekräf­tigte der Leser, dass er das sehr schade finde. Er sei gerade am Über­legen gewesen, diese Option kostenlos zu nutzen. In seinem 24-Monats-Vertrag sei 1&1 TV ein Bestand­teil des Vertrags. Ob dieser Vertrags­bestand­teil, auch wenn er diesen bisher nicht genutzt habe, einfach gekün­digt werden könne, bezwei­felte der Leser und merkte an, es könne ja eigent­lich nicht sein, dass der Vertrags­bestand­teil von 1&1 gekün­digt wird, nur weil er diesen bisher nicht genutzt habe.

Er habe noch am selben Tag die 1&1 TV App reak­tiviert. Bis jetzt würde die App funk­tio­nieren, das habe er auspro­biert.

Die Antwort von 1&1

Auf Anfrage schrieb uns 1&1 dazu:

Vielen Dank für Ihre Nach­richt und Ihre Fragen. Wir freuen uns sehr, dass der Fall gelöst wurde und unser Kunde die Option nun wieder unein­geschränkt nutzen kann. Kunden können die "1&1 TV dauer­haft für 0 Euro Option" kostenlos nutzen, müssen jedoch darauf achten, diese regel­mäßig zu verwenden, da 1&1 sonst das Recht hat, den Vertrag außer­ordent­lich zu kündigen, wenn die Option 90 Kalen­der­tage hinter­ein­ander nicht genutzt wird, sofern nichts anderes verein­bart wurde. Somit hat sich aus unserer Sicht die Beant­wor­tung der rest­lichen Fragen erüb­rigt. Woher 1&1 sich dieses Recht nimmt, eine Option vorzeitig zu kündigen, die Vertrags­bestand­teil ist und viel­leicht auch intern über die Kosten des Vertrags mitfi­nan­ziert wird, konnte 1&1 gegen­über teltarif.de aller­dings nicht darlegen. Offenbar wird die TV-Option nach drei Monaten Nicht­nut­zung gekün­digt. Folgende Fragen von uns hat 1&1 nicht beant­wortet:

Die Frage, ob der Kunde das Produkt genutzt hat, ist doch uner­heb­lich? Bei wie vielen Kunden wurde das bislang gemacht? Senkt 1&1 nach der Kündi­gung dann die monat­liche Grund­gebühr bei den Kunden? Wie lange haben Kunden Zeit, nach der Ankün­digung die 1&1 TV App zu reak­tivieren? Wenn Kunden diesen Zeit­raum verpasst haben und anschlie­ßend 1&1 TV wieder nutzen möchten: Bekommen sie es dann wieder kostenlos oder muss es dann kosten­pflichtig hinzu­gebucht werden, obwohl es ursprüng­lich kostenlos inklu­sive war?

Wem von 1&1 die TV-Option gekün­digt wurde und anschlie­ßend keine kosten­freie Reak­tivie­rung möglich ist, der sollte sich in der Sache unver­züg­lich an die Verbrau­cher­zen­trale seines Wohn­orts wenden und die Sache dort vortragen. Ansonsten sollten Kunden der Option darauf achten, diese regel­mäßig zu verwenden, um einer Kündi­gung durch 1&1 vorzu­beugen.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/1und1-tv-kuendigung-nichtnutzung/news/96139.html

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