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Zwang zum TV-Kabel-Vertrag: Es hagelt erste Abmahnungen

Erste Abmahnungen wegen untergeschobenen TV-KabelverträgenJahr­zehn­telang haben Mieter TV-Kosten über die Miet-Neben­kosten begli­chen. Damit ist seit Anfang Juli Schluss. Doch manche Mieter sollen trotzdem einfach weiter­zahlen für das Fern­seh­signal - über einen unter­gescho­benen Vertrag.

Erste Abmahnungen wegen untergeschobenen TV-Kabelverträgenpicture alliance/dpa Nach dem Ende des soge­nannten Neben­kos­ten­pri­vilegs, bei dem Mieter die TV-Kosten über die Miet­neben­kosten zahlen mussten, sorgt ein neues Vorgehen von Vermie­tern und Fern­seh­anbie­tern für Unmut. Die Verbrau­cher­zen­trale NRW warf dem Wohnungs­kon­zern LEG und dem Netz­betreiber NetCologne vor, Mietern Verträge unter­zuschieben und damit rechts­widrig zu handeln. Entspre­chende Abmah­nungen seien verschickt worden.

Die beiden Firmen hätten unab­hängig vonein­ander Schreiben an Mieter geschickt, denen zufolge die Mieter auto­matisch einen Endnut­zer­ver­trag bekommen. Nach Einschät­zung der Verbrau­cher­schützer ist aber die aktive Zustim­mung des Mieters nötig. "Die Verbrau­cher haben nach dem Wegfall des Neben­kos­ten­pri­vilegs eigent­lich die freie Wahl für den TV-Empfang", sagt Felix Flos­bach von der Verbrau­cher­zen­trale NRW. "Aber die beiden Anbieter versu­chen hier, den Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern Verträge ohne Vertrags­schluss unter­zuju­beln."

Die beiden strit­tigen Schreiben der Firmen

Erste Abmahnungen wegen untergeschobenen TV-Kabelverträgenpicture alliance/dpa In dem Schreiben von NetCologne an seine Kunden heißt es, man wolle es den Kabel­nut­zern so einfach wie möglich machen und den bishe­rigen Kabel-TV-Vertrag in einen TV-Einzel­nut­zer­ver­trag über­führen. "Sie müssen sich also um nichts kümmern und schauen einfach ihr Lieb­lings­pro­gramm weiter - und das dauer­haft günstig." Monat­lich werden dem Brief zufolge fünf Euro fällig, was tatsäch­lich relativ günstig ist. Der Monat Juli ist gratis. Im Internet kann der Kunde sich abmelden - eine Zahlungs­pflicht besteht also im Gegen­satz zum vorigen Neben­kos­ten­modell nicht.

LEG wiederum schreibt an seine Mieter, sie könnten sich "bequem zurück­lehnen und müssen selbst keinen eigenen Vertrag abschließen". Man werde einen neuen vom Miet­ver­trag unab­hän­gigen Vertrag neben dem Miet­ver­trag einrichten. Auch hier ist eine Kündi­gung möglich. Die LEG-Wohnungen bekommen die Fern­seh­signale vom Kabel­anbieter Voda­fone. Ein Spre­cher des Düssel­dorfer Tele­kom­muni­kati­ons­unter­neh­mens sagt, dass man keine direkte Vertrags­bezie­hung zu den Mietern habe und die LEG ihren Mietern eigen­ständig die TV-Versor­gung anbiete.

Reak­tion der Firmen

Die Firmen weisen die Vorwürfe der Verbrau­cher­schützer zurück. Ein LEG-Spre­cher sagt, man erfülle mit dem Angebot nur miet­ver­trag­liche Verpflich­tungen. "Ein funk­tio­nie­render TV-Anschluss ist nach unserer Rechts­auf­fas­sung Bestand­teil der bestehenden Altmiet­ver­träge." Dieses Argu­ment wiederum über­zeugt Verbrau­cher­schützer Flos­bach nicht. "Grund­sätz­lich muss der Kabel-TV Anschluss zur Verfü­gung stehen, sofern miet­ver­trag­lich zuge­sichert", sagt der Rechts­anwalt, aber: "Eine aufge­zwun­gene Nutzung resul­tiert daraus nicht."

Von NetCologne heißt es, ein möglichst reibungs­loser Über­gang für die Kundinnen und Kunden sei bei der Fern­seh­ver­sor­gung wichtig. "Damit sie weiterhin wie gewohnt Kabel-TV schauen können und das Signal im ersten Schritt verfügbar bleibt, haben wir die Möglich­keit eröffnet, per konklu­denter Einwil­ligung die bishe­rige Leis­tung über einen Einzel­ver­trag weiter­zunutzen." Mit konklu­denter Einwil­ligung ist gemeint, dass die Hand­lungen eines Menschen auf etwas hindeuten, was er nicht ausdrück­lich gesagt hat.

Neben­kos­ten­pri­vileg ist Geschichte

Seit dem 1. Juli dürfen die Vermieter die TV-Kosten nicht mehr über die Neben­kosten der Miete abrechnen, ein entspre­chender Teil­nahme-Zwang ist wegge­fallen. Für Markt­führer Voda­fone und andere Kabel­anbieter wie Tele Columbus und NetCologne bedeutet das Gegen­wind - sie wollen so viele Kabel­nutzer wie möglich als Kunden halten. Alter­nativ­ange­bote, die ange­sichts der Zahlungs­pflicht beim Neben­kos­ten­pri­vileg bislang einen schweren Stand hatten, sind im Aufschwung - etwa Magenta TV von der Deut­schen Telekom oder Online-Dienste wie Zattoo und waipu.tv.

Wie sollten Betrof­fene sich verhalten?

Wer ein entspre­chendes Schreiben erhalten hat und mit dem Angebot nicht einver­standen ist, sollte laut der Verbrau­cher­zen­trale den Anbieter oder seinen Vermieter kontak­tieren und dem Vertrags­abschluss wider­spre­chen. Da nach Auffas­sung der Verbrau­cher­zen­trale NRW kein wirk­samer Vertrags­abschluss vorliegt, entsteht keine Zahlungs­ver­pflich­tung für Betrof­fene.

Sollte aufgrund eines noch bestehenden Last­schrift­man­dates Geld abge­bucht werden, können Betrof­fene es zurück­buchen lassen. Die Verbrau­cher­zen­trale NRW stellt hierfür einen Muster­brief zur Verfü­gung.

Ob die Durchlei­tungs­gebühren im TV-Kabel recht­lich zulässig sind, wird durch die Verbrau­cher­zen­tralen geprüft und gege­benen­falls ange­griffen. Mieter sollten nicht vorschnell einen Vertrag abschließen.

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Quelle des vollständigen Artikels:

https://www.teltarif.de/nr0/tvkabel-vertrag-leg-netcologne-untergeschoben/news/96006.html

Schlagworte / Tags Telekom,

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